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BGH, 24.03.2020 - 4 StR 417/19 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revisionen als unbegründet mit Anm. des Senats zur Berücksichtigung der Versandkosten als erlangtes "Etwas"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Eingehungsbetrug - und die Versandkosten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 73 Abs. 1
Verwerfung der Revisionen als unbegründet mit Anm. des Senats zur Berücksichtigung der Versandkosten als erlangtes "Etwas"
Verfahrensgang
- LG Halle, 14.03.2019 - 271 Js 36005/17
- BGH, 24.03.2020 - 4 StR 417/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.08.2018 - 2 StR 251/18
Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Berechnung des …
Auszug aus BGH, 24.03.2020 - 4 StR 417/19
Die Versandkosten sind dem Vermögen der Angeklagten unter dem Gesichtspunkt ersparter Aufwendungen zugeflossen und insofern erlangtes "Etwas' im Sinne des § 73 Abs. 1 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 14. August 2018 - 2 StR 251/18, wistra 2018, 471).